KFZ Versicherung

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Zur KFZ Versicherung gehört die Haftpflichtversicherung für KFZ, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Auch der Fahrer- und Insassenschutz sind Bestandteil des KFZ Versicherungsangebotes. Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, benötigt der Versicherungsnehmer eine Deckungskarte von der Versicherungsgesellschaft, bei der er eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließt. Ohne den Nachweis für eine Haftpflichtversicherung wird in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen. Die Haftpflichtversicherung tritt für Sach- und Personenschäden ein, die der Fahrzeugführer anderen zufügt. In Deutschland gibt es eine gesetzliche Mindestdeckungssumme für Haftpflichtschäden. Sie beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und eine Million für Sachschäden. Der Versicherungsnehmer hat bei Vertragsabschluß der KFZ Versicherung die Möglichkeit eine höhere Deckungssumme zu wählen, die dann auch mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden ist. Allerdings tritt die Haftpflichtversicherung nicht für Schäden ein, wenn der Fahrer zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum war, oder den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat.

Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Haftpflichtversicherungen zu unterschiedlichen Konditionen an. Für die Beitragshöhe sind die unfallfreie Fahrzeit des Antragstellers, die jährliche Fahrleistung und das Alter des Fahrers ausschlaggebend. Weiterhin wird bei der Beitragsberechnung berücksichtigt, ob das Fahrzeug mit einer Wegfahrsperre gesichert ist, und ob es in einer abschließbaren Garage untergebracht wird. Auch der Wert und die Ausstattung des Fahrzeuges findet Beachtung. So ist die Versicherungsprämie bei Fahrzeugen mit einer deutlich gehobenen Ausstattung höher. Viele Versicher gewähren Preisnachlässe, wenn der Antragssteller bereits mehrere andere Versicherungen bei dieser Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, oder Besitzer eines Eigenheimes ist.

Zusätzlich gibt es in Deutschland unterschiedliche Regionalklassen und Typenklassen. Sie entstehen durch eine statistisch erfasste Unfallhäufigkeit in bestimmten Regionen oder von bestimmten Fahrzeugtypen. Fahranfänger beginnen bei ca. 230 -275 Prozent des Beitragssatzes. Nach jedem unfallfreien Versicherungsjahr verändert sich die Schadensfreiheitsklasse zu Gunsten des Versicherungsnehmers. So zahlen viele Fahrzeugbesitzer nur noch einen Beitragssatz von 30 Prozent. Bei einem Haftpflichtschaden steigt dann der Beitrag um ca. 25 Prozent an. Die Versicherer bieten ihren Kunden an, den Schaden selbst zu tragen, wobei der Kunde dann abwägen muss, ob er die Kosten übernimmt, oder lieber höhere Beiträge zahlt. Pauschal kann gesagt werden, dass bei Schäden bis 1000 Euro eine Übernahme der Kosten durch den Versicherungsnehmer günstiger ist.

Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine grüne Versicherungskarte zu beantragen, die bei Auslandsfahrten erforderlich ist. Diese grüne Versicherungskarte ist für den Versicherungsnehmer kostenlos.

Zum Ende des Versicherungsjahres erhält der Kunde eine Beitragsberechnung für das folgende Jahr. Weiterhin erfolgt eine Information des Versicherungsnehmers über die aktuelle Schadensfreiheitsklasse und den Beitragssatz. Zu diesem Zeitpunkt und bei einer eventuellen Erhöhung der Beiträge hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, um bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen Vertrag zu günstigeren Bedingungen abzuschließen.

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung bieten die Gesellschaften eine Teil- und Vollkaskoversicherung für die Fahrzeuge an. Diese KFZ Versicherungen sind in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden an Spiegeln und Glas auf. Weiterhin übernimmt sie die Kosten bei Wildunfällen und Schäden durch Unwetter. Auch Schäden durch Marderbisse oder Brandschäden werden hier abgesichert. Bei der Teilkaskoversicherung hat der Kunde die Möglichkeit, je Schadensfall ohne Selbstbeteiligung, also ohne eigene Geldmittel, oder mit einer Selbstbeteiligung einen Vertrag abzuschließen. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro je Schadensfall. Wenn der Kunde sich für eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entscheidet, sind die Beiträge deutlich höher als mit Selbstbeteiligung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadensfreiheitsklassen, und so ist auch im Schadensfall keine Höherstufung möglich.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden von durch den Fahrzeugführer verschuldeten Unfällen und durch Vandalismus verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie tritt nicht für Schäden ein, wenn der Fahrer des Fahrzeuges keinen Führerschein besitzt oder wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Auch bei Alkohol- oder Drogenkonsum des Fahrers zum Unfallzeitpunkt verweigert die Vollkaskoversicherung die Leistungsübernahme. Die Kostenübernahme von Schäden am eigenen Fahrzeug durch die Vollkaskoversicherung ist auch an einige Bedingungen geknüpft. So muss der Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb einer Woche der Versicherung melden, und er muss alles tun, um die Schadenshöhe zu begrenzen. Die Beiträge für die Vollkaskoversicherung sind ebenfalls in Schadensfreiheitsklassen, sowie Regional- und Typenklassen untergliedert. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit zwischen Verträgen mit und ohne Selbstbeteiligung zu wählen, die dann den Versicherungsbetrag unterschiedlich ausfallen lassen. Besonders für KFZ Besitzer mit einem neuwertigen, oder finanzierten bzw. geleasten Fahrzeug ist eine Vollkaskoversicherung verbunden mit einer Teilkaskoversicherung zu empfehlen.

KFZ Versicherungsverträge enden automatisch, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder stillgelegt wird. Auch beim Verkauf des Fahrzeuges endet das Versicherungsverhältnis. Hier muss der Fahrzeugbesitzer seine Versicherung über den Verkauf informieren. Bei Nichtbezahlung der Versicherungsprämie oder bei Täuschung der Versicherung hat auch die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen. Vor Abschluss einer KFZ Versicherung sollte sich der Interessierte umfassend über die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften informieren, um sich dann für das auf seine Ansprüche zugeschnittene Versicherungsangebot zu entscheiden.



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